Die Bereitstellung von Medikamenten für seltene Krankheitenwar nicht rentabel, aber die Menschen brauchten sie trotzdem. Mit staatlicher Unterstützung und Anreizen wie Steuergutschriften, Gebührenbefreiungen und Markenschutz wurde die Entwicklung von Orphan-Arzneimittel (= Medikamente) für Pharmaunternehmen attraktiver. Das Medikament muss bestimmte Kriterien erfüllen, um von den Behörden als Orphan-Medizinprodukt anerkannt zu werden.
In der Europäischen Union verlangt die Verordnung (EG) Nr. 141/2000 über Arzneimittel für seltene Leiden, dass der Sponsor, der die Ausweisung eines Arzneimittels als Arzneimittel für seltene Leiden anstrebt oder erhalten hat, in der EU ansässig sein muss.